Kosten
Die Finanzierung der Dienstleistungen erfolgt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und gemäss Leistungsvereinbarung mit den Vertragsgemeinden im Einzugsgebiet.
Pflege
Anteil Krankenkassen
In Artikel 7 KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung) wird gesetzlich geregelt, welche Pflegeleistungen zu welchem Preis von der Krankenkasse übernommen werden. Die Pflegekosten werden dann von der Grundversicherung übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt), wenn eine ärztliche Anordnung vorhanden ist.
Anteil Klientin/Klient
Die Patientenbeteiligung im Kanton Aargau beträgt 20% der gesetzlich im KLV festgelegten Preise, bzw. maximal CHF 15.35 pro Tag. Die Patientenbeteiligung erfolgt zusätzlich zu Selbstbehalt und Franchise.
Anteil Gemeinden
Die finanzielle Unterstützung durch die angeschlossenen Gemeinden erfolgt gemäss Leistungsvereinbarung.
Hauswirtschaft
Anteil Krankenkasse
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Eine ärztliche Anordnung ist auch zur Erbringung von hauswirtschaftlichen Leistungen erforderlich.
Anteil Klientin/Klient
Ohne Übernahme der Zusatzversicherung sind die Hauswirtschaftskosten durch die Klienten selber zu tragen. Den Mitgliedern des Vereins Spitex Heitersberg gewähren wir einen Rabatt von CHF 3.-/Std. Zusätzlich werden pro Einsatztag CHF 7.- Wegpauschale in Rechnung gestellt.
Anteil Gemeinden
Die finanzielle Unterstützung durch die angeschlossenen Gemeinden erfolgt gemäss Leistungsvereinbarung.
Weitere Dienstleistungen
Gerne unterstützen wir Sie mit weiteren Dienstleistungen. Gemäss Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden sind wir verpflichtet, Ihnen dafür einen kostendeckenden Tarif in Rechnung zu stellen. Dieser beträgt je nach Ausbildung des ausführenden Mitarbeitenden zwischen CHF 73.- und CHF 121.- pro Stunde.